
Damit die Aufsichtsbehörde bei Ihnen klingeln kann.
EU-DSGVO-Konformität
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Seitdem führen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vermehrt Kontrollen durch.
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenBild: KI-generiert (OpenAI)
Stellen Sie Konformität zur EU-DSGVO her.
In 8 Schritten zur DSGVO-Konformität
Erledigen Sie dieses Thema schnell und professionell.
Wir bringen ein erprobtes Vorgehensmodell mit, das wir gemeinsam mit anderen Datenschutzbeauftragten und Rechtsfachleuten entwickelt haben. Lassen Sie sich beraten, damit sich die Aufsichtsbehörde jederzeit gerne zu einer Prüfung anmelden kann.
Kontakt aufnehmenIhre Vorteile
- Datenschutz für Ihr Unternehmen. Wir senken Ihr Bußgeldrisiko bereits ab der Beauftragung.
- Wir starten nicht bei Null. Wir kennen die Verarbeitungen, die in Betrieben Ihrer Größe typischerweise vorkommen, und folgen einem erprobten Vorgehensmodell.
- Vorlagen, Checklisten und Formulare bringen wir ohne Zusatzkosten mit.
- Kein Papier auf Vorrat: Wir beschränken uns auf das rechtlich Notwendige.
- Rechnen Sie in einem Betrieb mit 10 bis 20 Mitarbeitenden mit rund 40 Arbeitsstunden insgesamt. Wie viel davon auf Ihr Team entfällt und wie viel wir übernehmen, sprechen wir vorab ab. Der Preis richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand — Sie erhalten nach der kostenfreien Erstberatung ein konkretes Angebot.
- Wir erklären Ihnen zu jedem Schritt detailliert, was gemacht werden muss.
- Wir kommen zu Ihnen ins Haus und arbeiten direkt am Dokument.
- Keine Doppelarbeit: Alle Unterlagen, die wir erstellen, dienen zugleich als Dokumentation gegenüber der Aufsichtsbehörde.
- Wir können kurzfristig starten. Die Erstberatung ist kostenfrei — bis zu 60 Minuten, telefonisch oder vor Ort.
Der Ablauf
Zu allererst prüfen wir Ihren Außenauftritt auf datenschutzrechtliche Risiken, etwa bei Cookie-Bannern und Datenschutzerklärung. Dann gehen wir folgendermaßen schrittweise vor:
- 1
Wir dokumentieren die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
- 2
Dann erstellen wir das Verarbeitungsverzeichnis und beschreiben die Verarbeitungstätigkeiten. Hierfür bringen wir vorausgefüllte Vorlagen mit.
- 3
Nun kümmern wir uns um die Risikoprüfung. Mit unserer Checkliste ermitteln wir für jede Verarbeitung das Risiko im Handumdrehen — nur bei hohem Risiko folgt eine vertiefte Prüfung.
- 4
Parallel dazu gehen wir die technischen und organisatorischen Maßnahmen an. Wir gehen unsere Vorlage durch und kreuzen die Maßnahmen an, die bei Ihnen gelten. Jetzt ist auch die vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisung möglich.
- 5
Wenn das erledigt ist, stellen wir die Unterlagen zusammen, die für eine Verarbeitung im Unternehmen, eine Auftragsverarbeitung und eine Übermittlung in Drittstaaten notwendig sind.
- 6
Nun stellen wir sicher, dass Sie den Betroffenenrechten nachkommen können. Hierfür bringen wir Standardabläufe mit, die wir auf Ihr Unternehmen abändern.
- 7
Wir erstellen die Unterlagen, die erforderlich sind, um bei Datenpannen rechtssicher zu reagieren.
- 8
Zum Schluss prüfen wir, ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benennen möchten.
Nun kann sich die Aufsichtsbehörde gerne zu einer Prüfung anmelden.
Treffen wir uns doch zu einem unverbindlichen Gespräch hierzu.
Wir erbringen selbst keine Rechtsberatung; rechtliche Prüfungen im Einzelfall erfolgen durch kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Möchten Sie den Datenschutz nicht nur einmalig herstellen, sondern dauerhaft betreuen lassen? Dann ist unsere laufende Datenschutzberatung die richtige Ergänzung.
Oder soll gleich jemand die Rolle dauerhaft übernehmen? Dann ist unser externer Datenschutzbeauftragter die passende Lösung.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir anschließend auch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten. Darüber sprechen wir, sobald Ihre Dokumentation steht.
Kontakt aufnehmen