
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Beratung, Kontrolle und feste Ansprechperson für die Aufsichtsbehörde: Der Datenschutzbeauftragte übernimmt klar umrissene Aufgaben.
Was das im Alltag konkret bedeutet und welches Fachwissen dafür nötig ist, zeigen wir hier.
Bild: KI-generiert (OpenAI)
Im Kern übernimmt der Datenschutzbeauftragte eine beratende und überwachende Funktion.
- Er berichtet unmittelbar der Geschäftsführung (bzw. der höchsten Managementstufe).
- Er agiert im Rahmen seiner Tätigkeit weisungsfrei.
- Seine Tätigkeit darf nicht zu einem Interessenskonflikt zu anderen Tätigkeiten führen.
Sieben Kernaufgaben kennzeichnen das Aufgabengebiet eines Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte
- berät und unterrichtet den Verantwortlichen und die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten beim Datenschutz.
- überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
- berät bei Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters bei Fragen zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten.
- stellt die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sicher und überprüft die Durchführung.
- berät — auf Anfrage — bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht ihre Durchführung.
- arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
- agiert in seiner Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.
Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation benannt — vor allem des Fachwissens, das er auf dem Gebiet des Datenschutzes und in der Praxis mitbringt.
Datenschutzbeauftragte gehören in der Regel keinem rechtsberatenden Beruf an.
Datenschutzbeauftragte brauchen Grundkenntnisse zum verfassungsrechtlich garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie umfassende Kenntnisse der einschlägigen Datenschutzregeln.
Darüber hinaus sind unter anderem Kenntnisse
- der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit,
- der Funktionsweise moderner Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet, E-Mail, Cloud-Dienste,
- der Sicherheitsrisiken (z. B. Phishing und Malware wie Viren, Trojaner, Spyware, Ransomware),
- des IT-Grundschutzes und der Informationssicherheitsmanagementsysteme und -maßnahmen,
- betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge,
- der technischen und organisatorischen Struktur sowie deren Wechselwirkung in der zu betreuenden verantwortlichen Stelle sowie
- im praktischen Datenschutzmanagement der verantwortlichen Stelle
notwendig.
Dr. Stefan Brink, ehemaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg, hat das in seinem Praxisratgeber sehr treffend zusammengefasst.
Die Kenntnis über die einschlägigen Regelungen reicht daher nicht aus. Es ist insbesondere technische Expertise gefragt, um angemessen beraten zu können.
In speziellen Fällen wird rechtsanwaltliche Hilfe hinzugezogen, wenn dies erforderlich ist.