
Wer haftet bei Verstößen?
Bußgelder treffen im Ernstfall das Unternehmen — nicht Sie persönlich als Mitarbeiterin, Mitarbeiter oder Datenschutzbeauftragten.
Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick: Wie hoch die Risiken wirklich ausfallen können und wann es sogar strafrechtlich wird.
Bild: KI-generiert (OpenAI)
Bußgelder werden bei Verstößen gegen das Unternehmen verhängt.
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Konsequenzen.
- Schadensersatz an den Geschädigten
- Geldbußen
Behörden richten solche Sanktionen gegen das Unternehmen — nicht gegen Geschäftsführung, Mitarbeitende oder Datenschutzbeauftragte persönlich.
Verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes ist und bleibt immer die Geschäftsführung.
Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen?
Bei Datenschutzverstößen sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro möglich — oder, bei größeren Unternehmen, bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag am Ende höher ausfällt.
Kann ein Datenschutzverstoß strafrechtliche Folgen haben?
Strafbar wird es nur, wenn jemand gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder andere zu bereichern oder jemandem zu schaden. Dann kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
Wer gewerbsmäßig unbefugt personenbezogene Daten einer großen Zahl von Menschen an Dritte weitergibt oder sonst zugänglich macht, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.