
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Beratung, Kontrolle und feste Ansprechperson für die Aufsichtsbehörde: Der Datenschutzbeauftragte übernimmt klar umrissene Aufgaben.
Was das im Alltag konkret bedeutet und welches Fachwissen dafür nötig ist, zeigen wir hier.
Bild: KI-generiert (OpenAI)
Autor: Peer Casper · Veröffentlicht am 1. September 2026 · Aktualisiert am 2. September 2026
Im Kern übernehmen Datenschutzbeauftragte eine beratende und überwachende Funktion.
- Sie berichten unmittelbar der Geschäftsführung (bzw. der höchsten Managementstufe).
- Sie agieren im Rahmen ihrer Tätigkeit weisungsfrei.
- Sie dürfen im Unternehmen keine weitere Aufgabe haben, die mit dieser Rolle in Konflikt gerät – etwa die IT-Leitung.
Sieben Kernaufgaben kennzeichnen das Aufgabengebiet eines Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragte
- beraten und unterrichten den Verantwortlichen – das ist Ihr Unternehmen als datenverarbeitende Stelle – sowie die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten beim Datenschutz.
- überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
- beraten die Geschäftsführung und die Auftragsverarbeiter, wenn Strategien zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt werden – auch bei der Frage, wer wofür zuständig ist.
- stellen die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten sicher und überprüfen die Durchführung.
- beraten – auf Anfrage – bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und überwachen ihre Durchführung.
- arbeiten mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
- agieren in ihrer Tätigkeit als Ansprechperson für die Aufsichtsbehörde.
Datenschutzbeauftragte werden auf der Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation benannt – vor allem des Fachwissens, das sie auf dem Gebiet des Datenschutzes und in der Praxis mitbringen.
Rechtskenntnis allein reicht nicht.
Datenschutzbeauftragte gehören in der Regel keinem rechtsberatenden Beruf an. Sie brauchen dennoch Grundkenntnisse zum informationellen Selbstbestimmungsrecht – dem Grundrecht, selbst über die Preisgabe und Nutzung der eigenen Daten zu bestimmen. Dazu kommen umfassende Kenntnisse der einschlägigen Datenschutzregeln.
Darüber hinaus sind unter anderem diese Kenntnisse notwendig:
- der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit,
- der Funktionsweise moderner Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet, E-Mail, Cloud-Dienste,
- der Sicherheitsrisiken (z. B. Phishing und Malware wie Viren, Trojaner, Spyware, Ransomware),
- des IT-Grundschutzes und der Informationssicherheitsmanagementsysteme und -maßnahmen,
- betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge,
- der technischen und organisatorischen Struktur des betreuten Unternehmens und wie deren Teile zusammenwirken sowie
- im praktischen Datenschutzmanagement beim Verantwortlichen.
Diese Anforderungen fasst der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg treffend zusammen – im „Praxisratgeber Die/der Beauftragte für den Datenschutz, Teil II" (PDF, öffnet in neuem Fenster), bearbeitet von Dr. Stefan Brink und Christian Storr.
Die Kenntnis über die einschlägigen Regelungen reicht daher nicht aus. Es ist insbesondere technische Expertise gefragt, um angemessen beraten zu können.
In Einzelfällen ziehen wir in Abstimmung mit Ihnen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.
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Weiterlesen: Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?