Datenschutzbeauftragter
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Im Kern übernimmt der Datenschutzbauftragte eine beratende und überwachende Funktion.
- Er berichtet unmittelbar der Geschäftsführung (bzw. der höchsten Managementstufe).
- Er agiert im Rahmen seiner Tätigkeit weisungsfrei.
- Seine Tätigkeit darf nicht zu einem Interessenskonflikt zu anderen Tätigkeiten führen.
Sieben Kernaufgaben kennzeichnen das Aufgabengebiet eines Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte- berät und unterrichtet den Verantwortlichen und die Beschäftigten, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften.
- überwacht die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften.
- berät bei Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters bei Fragen zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten.
- stellt die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sicher und überprüft die Durchführung.
- berät – auf Anfrage – bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht ihre Durchführung.
- arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
- er agiert in seiner Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde.
Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.
Datenschutzbeauftragter gehören in der Regel keinem rechtsberatenden Beruf an.
Datenschutzbeauftragte müssen über Grundkenntnisse zum verfassungsrechtlich garantierten informationellen Selbstbestimmungsrecht, sowie umfassende Kenntnisse der einschlägigen Regelungen der DSGVO, des BDSG und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen verfügen. Darüberhinaus sind u.a. Kenntnisse- der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit,
- der Funktionsweise moderner Informations- und Kommunikationstechnologien wie Internet, E-Mail, Cloud-Dienste
- der Sicherheitsrisiken (z.B. Phishing und Malware wie z.B. Viren, Trojaner, Spyware, Ransomware)
- des IT-Grundschutzes und der Informationssicherheitsmanagementsysteme und Informationssicherheitsmaßnahmen,
- der betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge,
- der technischen und organisatorischen Struktur sowie deren Wechselwirkung in der zu betreuenden verantwortlichen Stelle sowie
- im praktischen Datenschutzmanagement der verantwortlichen Stelle
Dr. Stefan Brink (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg) hat das in seinem Praxisratgeber sehr treffend zusammengefasst.
Die Kenntnis über die einschlägigen Regelungen reicht daher nicht aus. Es ist insbesondere technische Expertise gefragt um angemessen beraten zu können.
In speziellen Fällen wird rechtsanwaltliche Hilfe hinzugezogen, wenn dies erforderlich ist.