Damit die Landesbehörde bei Ihnen klingeln kann.

EU-DSGVO Kon­for­mi­tät

Die EU-DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Seit dem führen die Landes­daten­schutz­behörden vermehrt Daten­schutz­kontrollen durch.

Stellen Sie Konformität zur EU-DSGVO her.

In nur 10 Schritten zur DSGVO Rechtssicherheit

Erledigen Sie dieses Thema schnell und professionell

Profitieren Sie von unserer tiefgreifenden Projekterfahrung und unserem daraus entwickelten Vorgehensmodell.
Lassen Sie sich beraten.

Damit sich die Datenschutzbehörde gerne zu einer Prüfung anmelden kann.

Ihre Vorteile​

  • Datenschutz für Ihr Unternehmen. Rechtssicherheit bereits ab der Beauftragung.
  • Wir starten nicht bei Null. Wir kennen die relevanten Verarbeitungen und folgen einem erprobten Vorgehensmodell.
  • Vorlagen, Checklisten und Formulare bringen wir ohne Zusatzkosten mit.
  • Keine Schweineohren: Wir beschränken uns auf das rechtlich Notwendige.
  • Sie genießen bereits ab dem ersten Tag eine grundlegende Rechtssicherheit.
  • Rechnen Sie für einen Betrieb mit ca. 10-20 Mitarbeitern mit ca. 40h Aufwand. Sie bestimmen wieviel Sie intern schaffen und was wir übernehmen sollen.
  • Wir erklären Ihnen zu jedem Schritt detailliert was gemacht werden muss.
  • Wir kommen zu Ihnen ins Haus und arbeiten direkt am Dokument.
  • Keine Doppelarbeit: Alle Unterlagen die wir erstellen dienen auch gleichzeitig der Dokumentation gegenüber der Landesbehörde.
  • Wir können kurzfristig starten. Die Erstberatung ist kostenlos.

Das Vorgehensmodell​

Wir haben im Laufe unserer Tätigkeit gemeinsam mit anderen Datenschutzbeauftragten und Juristen ein Vorgehensmodell entwickelt und erprobt, das Ihnen schrittweise und unter Anleitung dabei hilft, die erforderlichen Unterlagen zu entwickeln und die notwendigen Verfahren zu etablieren.

Der Ablauf​

Zu allererst checken wir Ihren Außenauftritt auf Abmahnrisiken.
Dann gehen wir folgendermaßen schrittweise vor:

  1.  Wir dokumentieren die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
  2. Dann erstellen wir das Verarbeitungsverzeichnis und beschreiben die Verarbeitungstätigkeiten. Hierfür bringe ich vorausgefüllte Vorlagen mit.
  3. Nun kümmern wir uns um die Risikoprüfung einiger der Verarbeitungen. Mit meiner Checkliste ermittlen wir diese schnell im Handumdrehen.
  4. Parallel dazu gehen wir die technischen und organisatorischen Maßnahmen an. Auch hier orientieren wir uns an meiner Vorlage, aus der wir Ihre Maßnahmen ankreuzen. Jetzt haben wir auch alles soweit zusammen, dass die vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisung erfolgen kann.
  5. Wenn das erledigt ist, stellen wir die Unterlagen zusammen, die für eine Verarbeitung im Unternehmen,
  6. eine Auftragsverarbeitung und
  7. eine Übermittlung in Drittstaaten notwendig sind.
  8. Nun stellen wir sicher, dass Sie den Betroffenenrechten nachkommen können. Hierfür bringe ich Standardabläufe mit, die wir auf Ihr Unternehmen abändern.
  9. Wir erstellen die Unterlagen, die erforderlich sind, um bei Datenpannen rechtssicher zu reagieren.
  10. Zum Schluss prüfen wir, ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragen beurkunden möchten
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Nun kann sich die Landes­daten­schutz­behörde gerne zu einer Prüfung anmelden.​

Treffen wir uns doch zu einem unverbindlichen Gespräch hierzu.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Unsere Leistung gehen so weit, dass wir anschließend eine Bestellungsurkunde zum externen Datenschutzbeauftragten vereinbaren können. Das besprechen wir aber dann, wenn es soweit ist.