Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Rechtsfolgen bzw. Sanktionen.
- Schadensersatz an den Geschädigten
- Geldbußen
Behörden verhängen solche Sanktionen gegen das Unternehmen und nicht gegen Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Datenschutzbeauftragten.
Verantwortlich für die Umsetzung ist der DSGVO ist und bleibt immer die Geschäftsführung.