Zwei Kollegen schauen gemeinsam lächelnd auf einen Laptop-Bildschirm, einer hält dabei ein aufgeschlagenes Buch, im Hintergrund ein Regal mit Aktenordnern.

Seit wann gibt es Datenschutz?

Der Datenschutz hat eine lange Geschichte — vom ersten Gesetz seiner Art weltweit bis zur DSGVO von heute.

Wir zeigen die wichtigsten Meilensteine und was davon für Ihr Unternehmen heute noch zählt.

Bild: KI-generiert (OpenAI)

Autor: Peer Casper · Veröffentlicht am 1. September 2026 · Aktualisiert am 2. September 2026

Immer mehr Daten werden gesammelt und verarbeitet — von Unternehmen wie von Behörden. Datenschutz ist deshalb ein zentrales Thema. Die Geschichte des Datenschutzes in Deutschland und der Europäischen Union ist durch verschiedene Entwicklungen und Gesetze geprägt, die das Thema regulieren sollen.

Beginnen wir mit Deutschland

In Deutschland beginnt der gesetzliche Datenschutz 1977: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) trat in Kraft und war das erste Gesetz seiner Art weltweit. Es regelte den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen. Im Jahr 2001 wurde das BDSG reformiert und an die Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft angepasst.

Vom Telemediengesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz

Ein weiteres wichtiges Gesetz für den Datenschutz im Internet war das Telemediengesetz (TMG). Es regelte unter anderem Informationspflichten und die Einwilligung der betroffenen Person beim Surfen im Internet oder beim Versenden von E-Mails.

Das TMG gibt es inzwischen nicht mehr. Seine datenschutzrelevanten Regelungen zu Cookies und Tracking stehen heute in zwei Nachfolgegesetzen: dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, löste das TMG am 14. Mai 2024 ab) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). An den eigentlichen Cookie- und Einwilligungsregeln hat sich dabei kaum etwas geändert — nur die Namen in Impressum und Datenschutzerklärung müssen aktuell gehalten werden.

Die europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG

In der EU beginnt der Datenschutz 1995: Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG wurde erlassen und regelte den Schutz personenbezogener Daten in der EU. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis Oktober 1998 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie legte fest, dass personenbezogene Daten nur unter bestimmten Bedingungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zudem definierte sie EU-weite Mindeststandards für den Schutz dieser Daten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 24. Mai 2016 in Kraft und löste die Richtlinie 95/46/EG ab. Anwendbar — also tatsächlich durchsetzbar — ist die DSGVO seit dem 25. Mai 2018. Seitdem regelt sie den Datenschutz in der gesamten EU einheitlich und enthält deutlich strengere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen und andere Organisationen müssen Datenpannen (rechtlich: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten) innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Zudem wurde die Höhe der möglichen Bußgelder bei Verstößen deutlich erhöht.

Neben den genannten Gesetzen gibt es weitere Vorschriften zum Datenschutz auf nationaler und europäischer Ebene. In Deutschland hat der Gesetzgeber die DSGVO mit einem eigenen Anpassungsgesetz ergänzt; es passte unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz an die neuen europäischen Vorgaben an.

Was davon für Ihr Unternehmen heute zählt

Die DSGVO gilt unabhängig von der Betriebsgröße für jede Verarbeitung personenbezogener Daten — vom Kundendatensatz bis zur Lohnabrechnung Ihrer Beschäftigten. Wer die 72-Stunden-Meldefrist bei Datenpannen einhalten und Bußgelder vermeiden will, kommt an einer sauberen Dokumentation nicht vorbei. Wie Sie diese in 8 Schritten herstellen, zeigen wir auf der entsprechenden Seite.

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